Das Internet ist großartig. Es unterstützt und entertained, bringt uns manchmal zum Weinen und zum Lachen. “Susanne” hingegen bringt uns bei LUX nur noch zum Staunen und macht mich sprachlos (1:0 für “Susanne”) – aber der Reihe nach.
In den letzten Wochen erhalten wir durch unsere Kunden und Social-Media vermehrt dringende Hinweise über Abmahnungen wegen Verstöße gegen die DSGVO. Die Datenschutzgrundverordnung hat definitiv einen Platz in unserem Leben, auch wenn sie zuweilen als “lästig” empfunden wird.
Im Speziellen geht es hier um die Abmahnung von Privatleuten (aka “Susanne”) gegenüber Unternehmen wegen angeblicher datenschutzwidriger Nutzung von Webfonts, jQuery oder Fontawesome auf der eigenen Webseite. “Susanne” fühlt sich durch die “IP-Datenschleuder” derart in ihren Rechten verletzt, dass nur eine Zahlung von 100 € dies heilen kann (2:0 für “Susanne”). Weil “Susanne” den ganzen Tag im Internet surft, hat sie bereits ganz viel gelitten und dies mit Massenmails und Screenshot untermauert (3:0 für “Susanne”). Nach Einschätzung einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei in München wird selbstverständlich auf die Einhaltung der DGSVO hingewiesen. In diesem Fall ist es aber nichts anderes als der Versuch, binnen zwei Wochen zur Millionärin zu werden.
Für die Sportsfreunde unter uns nenne ich das Eigentor und rote Karte. Für die Whatsapp-Generation: “Susanne hat die Gruppe verlassen”.
Den ganzen Artikel finden Sie unter: https://www.it-recht-kanzlei.de/google-fonts-forderung-schadensersatz-privatperson.html
Weshalb ist “Susanne” unsere Mitarbeiterin des Monats? Durch diese Aktion haben wir eine Menge Neukunden mit der Bitte gewonnen, die eigene Webseite zu untersuchen und ggfls. DSGVO-konform anzupassen.