Lizenzvertrag
LUX Solutions GmbH – Nutzungsvertrag
Zwischen LUX Solutions GmbH mit Sitz in Schumannstraße 6 in D–79104 Freiburg (nachfolgend LUX genannt) und der im LUX Solutions GmbH – Nutzungsvertrag genannten Kunde (nachfolgend Kunde genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
1. Anbindung
Nach Vertragsabschluss richtet LUX dem Kunden einen Account für die vertraglich bestellten Produkte ein und übermittelt dem Kunden die entsprechenden Login-Daten. Für die Einrichtung des Accounts benötigt LUX relevante Daten des Kunden und deren Leistungen. Systemvoraussetzung für die Nutzung der LUX – Software ist ein PC/MAC mit aktuellem Internetbrowser (Mozilla, Chrome, Safari, Edge) und Internetanschluss. Der Kunde akzeptiert die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LUX.
2. Dateneingabe und Datenpflege
Die Eingabe und Pflege der Daten im LUX Extranets erfolgt durch den Kunden selbst; entweder online über eine internetbasierte Oberfläche oder die Anbindung einer Software an LUX.
3. Rechnungsstellung
Die Einrichtungsgebühr ist einmalig nach Vertragsabschluss fällig. Die Lizenzgebühr ergibt sich aus den bestellten Produkten. Alle Preise verstehen sich zzgl. geltender Umsatzsteuer.
Der Kunde ermächtigt LUX die vom Kunden zu leistenden Entgelte per Lastschrift einzuziehen. Der Kunde verpflichtet sich, das hierfür notwendige Mandat zu erteilen und für ausreichende Deckung des entsprechenden Kontos zu sorgen. Bei Rücklastschriften berechnet LUX Hospitality Solutions eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 € pro Lastschrift zzgl. der für LUX angefallenen Bankgebühren.
4. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
5. Haftung
Für Schlecht- oder Nichterfüllung der Leistungen des Netzbetreibers und Hostinganbieters haftet LUX nicht. LUX übernimmt weiterhin keine Haftung für die Übertragung der Daten in Fremdsysteme. Der Kunde ist für die einwandfreie Funktionsweise seiner IT-Struktur selbst verantwortlich.
6. Datenschutz & AGB
LUX verpflichtet sich, die aus den Tools gewonnenen Daten vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften für den Datenschutz gemäß DSGVO beachtet werden. LUX verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Bestandteil dieses Vertrages sind. Der Kunde erklärt durch seine Unterschrift sein Einverständnis aller Punkte in den AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
1) Unseren sämtlichen – auch künftigen – Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, ggf. bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben.
2) LUX ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Hierzu werden wir dem Kunden die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit angemessener Vorlauffrist, zur Verfügung stellen. Diese werden Grundlage des Vertrags, sofern der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat widerspricht.
§2 Vertragsgegenstand und Lieferfristen
LUX stellt dem Kunden die bestellten Softwarepakete & Leistungen über das Internet zur Verfügung. Liefertermine und -fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall schriftlich als verbindlich bestätigt worden. Ausgenommen im letzten Fall berechtigt eine Überschreitung den Käufer nicht zu irgendwelchen Ansprüchen. Im Falle Höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Verhinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangen Lieferungen und Leistungen beglichen sind.
§3 Abnahme & Nutzung
1) Der Kunde wird die Leistungen nach Übergabe unverzüglich abnehmen. Eine unerhebliche Abweichung von den vereinbarten Leistungsmerkmalen berechtigt
den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern. Gelingt es uns nicht, aus von uns zu vertretenden Gründen zum Endtermin oder, wenn erforderlich, innerhalb einer angemessenen Nachfrist, die vereinbarten Leistungsmerkmale nachzuweisen, so kann der Kunde nach dem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Andere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Eine wirtschaftliche Nutzung, egal ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich.
2) Der Kunde hat die Dienste in der Weise zu nutzen, dass sie mit den angeschlossen Netzwerk- und Internetstandards konform sind.
3) LUX ist berechtigt den Dienst zu sperren, sofern der Kunde seinen Zugang missbraucht, insbesondere wenn bewusst falsche Daten (z.B. Schadcode) eingegeben werden, oder der Kunde seinen Zugang an unbefugte Dritte weitergibt.
§4 Preise & Zahlungen
1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig.
2) Im Falle des Verzugs ist LUX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Verpflichtung zur Zahlung offener Forderungen bleibt hiervon unberührt.
3) Forderungen aus Lieferung & Leistung werden dem Kunden per Abbuchungsverfahren belastet. Der Kunde erteilt hierzu bei Vertragsabschluss sein Einverständnis. Andere Zahlungsweisen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
4) Sollte das Kreditinstitut des Kunden eine Lastschrift zurückgeben, werden dem Kunden das vereinbarte Entgelt je Rücklastschrift in Rechnung gestellt,
5) Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6) Dauert der Zahlungsverzug länger als zehn Tage, ist LUX berechtigt, den Dienst zu sperren.
7) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§5 Haftung
1) Soweit in vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Nicht- oder Schlecht-Erfüllung, einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.
2) In anderen Fällen ist die Haftung auf 15% des jährlichen Kundenumsatzes begrenzt, kumuliert für alle Schadensfälle innerhalb eines Jahres.
3) Die Sperrung des Zugangs kann unter keinen Umständen eine Haftung begründen.
4) LUX bedient sich zur Erfüllung seiner Leistung auch der Hilfe anderer Unternehmen. Die Leistungen von LUX stehen insofern unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sowie der Verfügbarkeit und der Qualität der Übertragungswege.
§6 Gewährleistung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, EDV-Programme so zu entwickeln, dass sie unter allen denkbaren Umständen fehlerfrei arbeiten. Wir gewährleisten bei Werkleistungen, dass die vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gekauften bzw. lizenzierten Programme / Dienstleistungen entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gemäß unseren Richtlinien gepflegt worden ist. Wir werden Mängel, die vom Kunden in schriftlicher Form gemeldet wurden, grundsätzlich kostenfrei, einem Monat nach Abnahme, beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt, kann der Kunde hinsichtlich des Mangels die Minderung des Preises oder, falls der Mangel erheblich ist, den Rücktritt vom Vertrag erklären. Das Recht auf Minderung des Preises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, soweit wir nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften. Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift. Wir können die Vergütung unseres Aufwands verlangen für unsere Tätigkeit aufgrund einer Fehlermeldung, wenn wir den Fehler nicht zu vertreten haben. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Gewährleistung und Schadenersatz, falls Produkte / Dienstleistungen auf Internetbrowsern jüngeren Datums, im Vergleich zum Lieferdatum, nicht oder teilweise funktionieren.
§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Kunde bestätigt, dass sich alle Bilder, Illustrationen etc. sowie Texte in seinem Besitz befinden oder er ein uneingeschränktes, für die Darstellung auf seiner Homepage und anderen digitalen Medien, Nutzungsrecht hat. LUX Hospitality Solutions weist ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Abmahnung durch Dritte hin. Der Kunde stellt LUX von allen Haftungs-, Nutzungs- und Urheberrechtsverletzungen schadlos.
Der Kunde erhält an der von uns erworbenen Software das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur internen Nutzung. Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbeschränkt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits mit Vertragsunterzeichnung alle daraus sich ergebenden Rechte sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Soweit durch unsere Leistungserbringung Rechte entstehen, wie z.B. Urheberrechte oder die Befugnis, Schutzrechte anzumelden, verbleiben diese bei uns, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Tragen die Originale einen auf Urheberrechtsnutzung hinweisenden Vermerk, ist dieser Vermerk vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen. Vorbehaltlich der Ziffer 9 sind wir berechtigt, die während des Auftrages gewonnenen Arbeitsergebnisse öffentlich als eigene darzustellen, damit Werbung zu betreiben, sie in wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträgen zu publizieren, soweit berechtigte Interessen des Kunden nicht entgegenstehen.
§8 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, unsere Tätigkeiten zu unterstützen. Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und überlässt uns alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen. Soweit wir beim Kunden arbeiten, wird er uns Zugang zum Internet und zu den jeweiligen EDV-Anlagen, einschließlich der notwendigen Programme im Rahmen der üblichen Betriebszeiten und innerhalb der betrieblichen Zugangsregelungen, unentgeltlich zur Verfügung stellen. Bindungen an bestimmte Nutzungszeiten, insbesondere Einschränkungen von Nutzungszeiten, werden uns rechtzeitig mitgeteilt. Die Vertragspartner benennen je einen projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Erteilung von Auskünften und die Herbeiführung von Entscheidungen.
§9 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Parteien können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know How und Techniken, die sich nur auf die Informationsverarbeitung beziehen, frei nutzen. Die Parteien werden personenbezogene Daten des jeweils anderen nur für vertragliche Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen an Dritte weitergeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§10 Sonstiges
Der Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und LUX findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.