AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LUX Solutions GmbH

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der LUX Solutions GmbH, Am Flughafen 9, 79108 Freiburg im Breisgau, gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Die Leistungen der LUX Solutions GmbH richten sich ausschließlich an gewerbliche, freiberufliche, institutionelle oder sonst geschäftlich handelnde Kunden. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LUX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Projektpläne oder gesonderte Verträge gehen diesen AGB vor.

§ 2 Leistungsbereiche der LUX Solutions GmbH

  1. LUX erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

    a) Konzeption, Gestaltung, Erstellung, Pflege und Weiterentwicklung von Websites, Landingpages, Portalen, Formularsystemen und digitalen Anwendungen,
    b) Entwicklung, Anpassung und Betrieb von WordPress-Systemen, Multisite-Systemen, Plugins, Schnittstellen, Webservices und individuellen Softwarelösungen,
    c) Bereitstellung und Betreuung von digitalen Produkten, SaaS-Lösungen, Lizenzmodellen und Abonnements, insbesondere für Ärzte, Kliniken, Hotels, Kanzleien, KMU und Immobilienunternehmen,
    d) digitale Formulare, Check-in-Lösungen, Patientenaufnahme, OP-Anmeldung, Tumorboard-Zuweisung, Serviceformulare, Anamnese- und IGeL-Formulare,
    e) KI-gestützte Anwendungen, Chatbots, Assistenzsysteme, Wissenssysteme, Automatisierungen und damit verbundene technische Integrationen,
    f) Hosting, Servereinrichtung, Systembetreuung, Domainverwaltung, E-Mail-Konfiguration, Sicherheits- und Wartungsleistungen,
    g) SEO, Online-Marketing, Google-Unternehmensprofile, Inhalte, Beratung, Markenentwicklung, CI, UX/UI, Design und strategische Begleitung.

  2. Art, Umfang, Vergütung, Laufzeit und Leistungsinhalt ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Nutzungsvertrag, Projektauftrag, Leistungsverzeichnis oder der Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragstypen: Projektgeschäft, Dienstleistung, Lizenz und Abonnement

  1. Projektleistungen
    Soweit LUX einen konkret beschriebenen Erfolg schuldet, insbesondere die Erstellung einer Website, eines Formulars, einer Schnittstelle, eines Designs, einer individuellen Softwarefunktion oder eines sonstigen abnahmefähigen Arbeitsergebnisses, handelt es sich um eine Werkleistung.
  2. Dienstleistungen und Beratung
    Beratungsleistungen, Strategie, SEO-Betreuung, laufende Pflege, Support, Wartung, Schulung, technische Betreuung, Projektbegleitung und Online-Marketing-Leistungen sind Dienstleistungen. Hierbei schuldet LUX eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Platzierung bei Suchmaschinen und keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Buchungen, Patienten, Mandanten oder Kunden.
  3. Lizenz-, SaaS- und Aboleistungen
    Bei Software, Webservices, Chatbots, KI-Systemen, digitalen Formularen, Portalen, Plugins, Schnittstellen, Automatisierungen und sonstigen digitalen Produkten erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
  4. Mehrere Vertragstypen können innerhalb eines Angebots kombiniert werden. In diesem Fall gelten die jeweiligen Regelungen entsprechend für den betreffenden Leistungsteil.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Angebote von LUX sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vertrags, schriftliche oder elektronische Beauftragung, Freigabe per E-Mail oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht von LUX in Textform bestätigt wurden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt LUX alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben, Ansprechpartner, Bild- und Textmaterialien, technischen Informationen und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
  3. Verzögert sich ein Projekt, weil der Kunde erforderliche Mitwirkungen, Freigaben, Inhalte oder Entscheidungen nicht rechtzeitig erbringt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
  4. Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung länger als 14 Tage aus, ist LUX berechtigt, den bis dahin erbrachten Leistungsstand abzurechnen und das Projekt bis zur Mitwirkung des Kunden zu pausieren.
  5. Mehraufwand, der durch verspätete, unvollständige, fehlerhafte oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden entsteht, ist gesondert zu vergüten.

§ 6 Projektleistungen und Werkvertrag

  1. Bei Projektleistungen ergibt sich der geschuldete Leistungsumfang ausschließlich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan oder einer sonstigen schriftlich vereinbarten Spezifikation.
  2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Projektumfangs. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Unterseiten, weitere Korrekturschleifen, Schnittstellen, Sonderfunktionen, Mehrsprachigkeit, Migrationen, Datenimport, Texterstellung, Bildbearbeitung, Schulungen, SEO-Leistungen, Wartung, Hosting, Datenschutztexte, Rechtstexte oder laufende Betreuung.
  3. Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen nach Auftragserteilung gelten als Change Request und werden gesondert angeboten oder nach Aufwand abgerechnet.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst ein Projekt eine angemessene Korrekturschleife. Weitere Korrekturen, Konzeptänderungen oder gestalterische Richtungswechsel werden gesondert berechnet.
  5. LUX ist berechtigt, Teilleistungen vorzulegen und Teilabnahmen zu verlangen, wenn das Projekt sinnvoll in Abschnitte gegliedert werden kann.

§ 7 Abnahme von Projektleistungen

  1. Nach Fertigstellung stellt LUX dem Kunden die abnahmefähige Leistung zur Prüfung bereit.
  2. Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
  3. Unwesentliche Mängel, geringfügige Abweichungen oder reine Geschmacksfragen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  4. Nutzt der Kunde die Leistung produktiv, veröffentlicht er sie, gibt er sie gegenüber Dritten frei oder verwendet er sie wirtschaftlich, gilt die Leistung als abgenommen.
  5. Erklärt der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung weder die Abnahme noch benennt er konkrete wesentliche Mängel, gilt die Leistung als abgenommen, sofern LUX den Kunden bei Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat.
  6. Nach Abnahme sind Änderungswünsche, Erweiterungen oder nachträgliche Anpassungen gesondert zu vergüten, sofern sie nicht der Beseitigung eines berechtigten Mangels dienen.

§ 8 Vergütung, Abschläge und Fälligkeit

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Preisliste.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  4. Bei Projektleistungen ist LUX berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsstruktur:

    30 % bei Auftragserteilung,
    60 % bei Bereitstellung einer wesentlichen Projektfassung, Staging-Version oder eines funktionsfähigen Zwischenstands,
    10 % nach Abnahme, Freigabe, Livegang oder produktiver Nutzung.

  5. Alternativ kann im Angebot eine Zahlungsstruktur von 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme, Freigabe, Livegang oder produktiver Nutzung vereinbart werden.
  6. Für ausgewählte Projekte kann LUX nach eigenem Ermessen eine Ratenzahlungsvereinbarung anbieten. In diesem Fall werden 30 % der Projektvergütung bei Auftragserteilung fällig. Die verbleibenden 70 % werden in 7 gleichbleibenden monatlichen Raten abgerechnet, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
  7. Die Ratenzahlungsvereinbarung ändert nichts daran, dass der vereinbarte Projektumfang, die Abnahme, Nutzungsrechte und Mitwirkungspflichten nach diesen AGB gelten.
  8. Gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, ist LUX berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann LUX die gesamte noch offene Restvergütung aus der Ratenzahlungsvereinbarung sofort fällig stellen.
  9. Bei kleineren Projekten, kurzfristigen Leistungen oder Leistungen unter 2.500 € netto kann LUX vollständige Zahlung vor Leistungsbeginn verlangen.
  10. Laufende Lizenzen, Abonnements, Wartungs-, Hosting-, Support- und SaaS-Gebühren werden monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus berechnet, je nach Vereinbarung.
  11. Reisezeiten, Reisekosten, Fremdkosten, Lizenzen, Stockmedien, Hostingkosten, API-Kosten, Übersetzungen, Drittanbieterleistungen und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

§ 9 Lastschrift, Rücklastschrift und Zahlungsverzug

  1. LUX ist berechtigt, wiederkehrende Entgelte per SEPA-Lastschrift einzuziehen, sofern der Kunde ein entsprechendes Mandat erteilt hat.
  2. Der Kunde sorgt für ausreichende Kontodeckung und teilt Änderungen der Bankverbindung rechtzeitig mit.
  3. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, kann LUX die entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungspauschale von 12,50 € netto je Rücklastschrift berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist LUX berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen.
  5. Befindet sich der Kunde länger als 10 Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist LUX nach vorheriger Ankündigung berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, Zugänge zu sperren, Arbeiten zu pausieren oder den weiteren Betrieb bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
  6. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von einer Sperrung oder Leistungspause unberührt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung von Abonnements und Lizenzen

  1. Die Mindestlaufzeit für Lizenz-, SaaS-, Hosting-, Wartungs-, Support- und Abonnementverträge beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, 12 Monate.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
  3. Die Kündigung muss LUX spätestens bis zum 30. September eines Jahres zugehen, damit sie zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam wird.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform. E-Mail genügt.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  6. Ein wichtiger Grund liegt für LUX insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug bleibt, Leistungen missbräuchlich nutzt, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, Zugangsdaten unberechtigt weitergibt oder die Nutzung rechtswidriger Inhalte ermöglicht.
  7. Bereits im Voraus berechnete laufende Entgelte werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 11 Preisänderungen bei laufenden Verträgen

  1. LUX ist berechtigt, Preise für laufende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit anzupassen.
  2. Preisänderungen können insbesondere erfolgen bei gestiegenen Personal-, Hosting-, Energie-, Lizenz-, API-, Sicherheits-, Wartungs-, Entwicklungs- oder Drittanbieterkosten.
  3. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % gegenüber der bisherigen Vergütung, kann der Kunde den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen.
  4. Kostensteigerungen von Drittanbietern, insbesondere für Hosting, Domains, Lizenzen, KI-APIs, Schnittstellen, SMS, Telefonie, E-Mail-Versand, Kartenmaterial oder externe Software, können an den Kunden weitergegeben werden, soweit sie den betroffenen Vertrag unmittelbar betreffen.

§ 12 Hosting, Server, Domains und Drittanbieter

  1. Sofern LUX Hosting-, Server-, Domain-, E-Mail- oder sonstige Infrastrukturleistungen bereitstellt oder vermittelt, erfolgt dies nach Maßgabe des jeweiligen Angebots.
  2. LUX kann zur Leistungserbringung geeignete Drittanbieter, Rechenzentren, Hostinganbieter, Domainregistrare, API-Anbieter, Softwareanbieter, Zahlungsdienste, E-Mail-Dienste oder KI-Anbieter einsetzen.
  3. LUX haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen, die aus der Sphäre von Drittanbietern, Netzbetreibern, Hostinganbietern, Domainregistraren, E-Mail-Providern, Suchmaschinen, Schnittstellenbetreibern oder sonstigen externen Systemen stammen, sofern LUX diese nicht zu vertreten hat.
  4. Vereinbarte Wartungsfenster, Sicherheitsupdates, Notfallmaßnahmen oder technisch notwendige Unterbrechungen stellen keine Leistungsstörung dar.
  5. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Service Level Agreement vereinbart wurde.

§ 13 Schnittstellen, APIs und Fremdsysteme

  1. Bei Schnittstellen zu Praxissoftware, Hotelsoftware, Channelmanagern, PMS, Kalendern, E-Mail-Systemen, Zahlungsdiensten, CRM-Systemen, Portalen oder sonstigen Fremdsystemen schuldet LUX nur die im Angebot beschriebene Anbindung.
  2. Änderungen an Fremdsystemen, API-Spezifikationen, Zugangsdaten, Berechtigungen, Datenformaten, Sicherheitsanforderungen oder technischen Standards liegen nicht im Verantwortungsbereich von LUX.
  3. Anpassungen, die aufgrund von Änderungen durch Drittanbieter erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten, sofern LUX diese Änderungen nicht zu vertreten hat.
  4. LUX übernimmt keine Gewähr dafür, dass Fremdsysteme dauerhaft unverändert, verfügbar, kompatibel oder wirtschaftlich nutzbar bleiben.

§ 14 KI-Leistungen, Automatisierung und Chatbots

  1. KI-gestützte Systeme, Chatbots, Assistenzsysteme, automatisierte Antworten und vergleichbare Lösungen dienen der Unterstützung und Prozessentlastung.
  2. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Prüfung, Freigabe und Verwendung der durch KI erzeugten Inhalte, Empfehlungen, Texte, Antworten oder Auswertungen.
  3. LUX übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit, medizinische Belastbarkeit oder wirtschaftliche Eignung automatisch erzeugter KI-Ausgaben.
  4. KI-Systeme dürfen nicht ohne angemessene Kontrolle für rechtsverbindliche, medizinische, diagnostische, therapeutische, steuerliche, finanzielle oder sonstige risikobehaftete Entscheidungen eingesetzt werden, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, KI-Ausgaben vor Verwendung im Außenverhältnis eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 15 Inhalte, Rechtmäßigkeit und Freistellung

  1. Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Marken, Videos, Dokumenten, Daten, Produktinformationen, Bewertungen, Patiententexten, Hotelinformationen, Kanzleiinhalten oder sonstigen Materialien verfügt.
  2. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Inhalte nicht gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften, Berufsrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Heilmittelwerberecht, Markenrecht, Urheberrecht oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen.
  3. LUX ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen.
  4. Wird LUX wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte oder wegen einer vom Kunden veranlassten Nutzung durch Dritte in Anspruch genommen, stellt der Kunde LUX von allen daraus entstehenden Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

§ 16 Nutzungsrechte und Eigentum an Arbeitsergebnissen

  1. Der Kunde erhält an den von LUX individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
  2. Eine Übertragung von Quellcode, Rohdaten, offenen Designdateien, Konzeptdateien, Entwicklungsumgebungen, Templates, Frameworks, Snippets, internen Werkzeugen, Prompt-Strukturen, Automatisierungslogiken oder sonstigen Arbeitsmitteln erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Vorbestehende Werkzeuge, Methoden, Module, Frameworks, Bibliotheken, Skripte, Plugins, Templates, Konzepte, Routinen, Know-how und technische Bausteine von LUX bleiben Eigentum von LUX.
  4. Der Kunde darf Arbeitsergebnisse nicht außerhalb des vereinbarten Zwecks vervielfältigen, weiterverkaufen, unterlizenzieren, Dritten zur Nutzung überlassen oder für andere Unternehmen, Standorte, Mandanten, Praxen, Kliniken, Hotels oder Projekte verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei LUX.

§ 17 Open Source, Drittsoftware und Lizenzen

  1. Soweit Open-Source-Komponenten, Drittsoftware, Plugins, Themes, Bibliotheken, Schriftarten, Stockmedien, APIs oder sonstige Drittleistungen verwendet werden, gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, gesondert erforderliche Lizenzen zu erwerben oder deren Kosten zu tragen, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
  3. LUX haftet nicht für den Fortbestand, die Preisentwicklung, Kompatibilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit von Drittsoftware, sofern LUX diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 18 Referenznennung

  1. LUX ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss oder Veröffentlichung eines Projekts als Referenz zu nennen und öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zu zeigen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.
  2. Der Kunde kann der Referenznennung aus berechtigtem Grund widersprechen.
  3. Für vertrauliche Projekte, medizinische Sonderprojekte, interne Systeme oder nicht öffentliche Anwendungen erfolgt eine Referenznennung nur nach vorheriger Freigabe des Kunden.

§ 19 Gewährleistung bei Werkleistungen

  1. Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln.
  2. LUX beseitigt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist.
  3. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Abweichung auf fehlerhaften, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Kunden, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf Fremdsystemen, auf Browser-, Server-, Plugin-, API- oder Softwareänderungen nach Abnahme oder auf unsachgemäßer Nutzung beruht.
  4. Meldet der Kunde einen Mangel und stellt sich heraus, dass kein von LUX zu vertretender Mangel vorliegt, kann LUX den Prüf- und Bearbeitungsaufwand nach den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen berechnen.
  5. Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von LUX Änderungen am Werk vornehmen und der Mangel hierauf beruht.

§ 20 Keine Erfolgsgarantie bei Marketing, SEO und Beratung

  1. LUX erbringt Marketing-, SEO-, Strategie-, CI-, UX-, Content- und Beratungsleistungen fachgerecht nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
  2. LUX schuldet keine bestimmten Rankings, Umsätze, Buchungen, Anfragen, Patienten-, Mandanten- oder Kundenzahlen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich als garantierter Erfolg vereinbart wurde.
  3. Suchmaschinen, Plattformen, Bewertungsportale, soziale Netzwerke, KI-Systeme und Werbenetzwerke unterliegen externen Algorithmen und Entscheidungen, auf die LUX keinen Einfluss hat.

§ 21 Support, Wartung und Pflege

  1. Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
  2. Ohne gesonderte Wartungsvereinbarung besteht nach Abnahme oder Bereitstellung kein Anspruch auf laufende Pflege, Updates, Sicherheitsprüfungen, Fehlerüberwachung, Backups, Monitoring oder Anpassungen an neue technische Standards.
  3. Reaktionszeiten, Erreichbarkeit, Notfall-Support und konkrete Service Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 22 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Soweit LUX personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  3. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Informationspflichten, Einwilligungen, Löschkonzepte, Berechtigungen und die Zulässigkeit der eingesetzten Prozesse, soweit LUX nicht ausdrücklich eine eigene Verantwortlichkeit übernimmt.
  4. LUX verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglichen Leistung, der gesetzlichen Pflichten und der dokumentierten Weisungen des Kunden.

§ 23 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
  2. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische Informationen, Zugangsdaten, Geschäftsgeheimnisse, Kalkulationen, Strategien, Patientendaten, Mandantendaten, Kundendaten, Vertragsinhalte, Konzepte, interne Dokumente und nicht öffentliche Projektdaten.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
  4. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

§ 24 Haftung

  1. LUX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LUX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung bei laufenden Verträgen der Höhe nach auf die Nettovergütung begrenzt, die der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für den betroffenen Vertragsteil an LUX gezahlt hat.
  5. LUX haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine ordnungsgemäße, aktuelle und wiederherstellbare Datensicherung vorgehalten hat, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich von LUX geschuldet war.
  6. LUX haftet nicht für Störungen, Schäden oder Ausfälle, die durch Drittanbieter, Fremdsysteme, Netzbetreiber, Hostinganbieter, höhere Gewalt, Cyberangriffe, rechtswidrige Eingriffe Dritter oder vom Kunden eingesetzte Systeme verursacht werden, sofern LUX diese nicht zu vertreten hat.

§ 25 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt entbinden LUX für die Dauer der Störung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit von der Leistungspflicht.
  2. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Internetausfälle, Störungen von Rechenzentren, Cyberangriffe, Ausfälle von Drittanbietern, Lieferengpässe und sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von LUX.

§ 26 Sperrung und Zurückbehaltung

  1. LUX ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder Zugänge zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist, Zugangsdaten missbräuchlich nutzt, Rechte Dritter verletzt, Sicherheitsrisiken verursacht oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
  2. LUX wird den Kunden vor einer Sperrung informieren, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht oder eine sofortige Sperrung aus Sicherheits-, Datenschutz- oder Rechtsgründen erforderlich ist.
  3. Die Vergütungspflicht bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.

§ 27 Vertragsende, Datenherausgabe und Löschung

  1. Nach Vertragsende stellt LUX dem Kunden vorhandene Kundendaten im Rahmen der technischen Möglichkeiten und gegen Vergütung des hierfür erforderlichen Aufwands zur Verfügung, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht.
  2. LUX ist nicht verpflichtet, Systeme, Quellcode, Entwicklungsumgebungen, interne Dokumentationen, Rohdaten oder technische Arbeitsmittel herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Nach Vertragsende kann LUX Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und angemessener Übergangsfristen löschen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Aufbewahrung besteht.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Vertragsende eigene Sicherungen, Exporte oder Migrationen zu veranlassen.

§ 28 Abwerbeverbot

  1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach keine Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer von LUX aktiv abzuwerben oder ohne Zustimmung von LUX direkt zu beauftragen, sofern der Kontakt im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden ist.
  2. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 29 Textform

  1. Änderungen, Ergänzungen, Kündigungen, Freigaben, Mängelanzeigen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. E-Mail genügt der Textform.

§ 30 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Freiburg im Breisgau, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 31 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.